

Zuschüsse von der Pflegekasse
Durch unsere Badumbauten von Bäder Helden können Sie möglicherweise eine finanzielle Unterstützung von Ihrer Pflegekasse erhalten. Auf diese Weise können Sie den Umbau Ihres Badezimmers teilweise oder sogar vollständig finanzieren lassen.
Wenn Ihnen eine Pflegestufe zugeordnet wurde, haben Sie Anspruch auf Zuschüsse von der Pflegekasse für Maßnahmen, die Ihr individuelles Wohnumfeld verbessern. Seit dem 1.1.2015 können diese Zuschüsse bis zu 4.000,00 Euro betragen.
Die Zuschüsse können vom Pflegebedürftigen ohne Eigenanteil in Anspruch genommen werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind im Sozialgesetzbuch § 40 SGB XI Absatz 4 festgelegt. Im Bad werden folgende Maßnahmen finanziert:
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Duschplatz, wenn nicht mehr eine Badewanne genutzt werden kann
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Einbau eines nicht vorhandenen Bades/WC
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Armaturen
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Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz)
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rutschhemmende Bodenbeläge insbesondere in der Dusche
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Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
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höhenverstellbares WC
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höhenverstellbarer Waschtisch
WICHTIG: Ein Antrag auf Zuschuss oder Kostenübernahme durch die Pflegekasse sollte vor Beginn eines Umbaus gestellt und die Bestätigung einer Kostenübernahme abgewartet werden.
Weitere Informationen zu den Zuschüssen und den benötigten Formularen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, entweder persönlich in der Geschäftsstelle oder auf der entsprechenden Website. Bitte beachten Sie, dass die Antragsstellung vom Pflegebedürftigen selbst bei der Krankenkasse erfolgen muss. Gerne stellen wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot für den Umbau Ihres Badezimmers zur Verfügung, das Sie bei der Antragstellung vorlegen können. Es ist sehr empfehlenswert, vor dem Umbau ein ausführliches Gespräch mit Ihrem Arzt über die geplante Maßnahme zu führen.
TIPP: Falls sich Ihre Pflegesituation entsprechend verändert hat und weitere Änderungen notwendig sind, können Sie möglicherweise einen erneuten Zuschuss für eine zweite Umbaumaßnahme beantragen. Bitte stellen Sie sicher, dass die Kostenübernahme vor Beginn der Umbauarbeiten geklärt wird.